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70 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention: DRK fordert mehr Aufmerksamkeit für Binnenvertriebene
29.07.2021 11:43

70 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention: DRK fordert mehr Aufmerksamkeit für Binnenvertriebene

„Krieg, Konflikte, Verfolgung und Vertreibung führen dazu, dass sich immer mehr Menschen auf der Flucht befinden“, ist DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt davon überzeugt, dass die Genfer Flüchtlingskonventionen gut 70 Jahre nach ihrer Verabschiedung aktueller denn je ist. „Dass Menschen, die verfolgt werden, verbindliche Rechte gewährt werden, ist eine große Errungenschaft“.

Doch es gibt auch ein ABER. Denn derzeit nimmt insbesondere die Zahl der Binnenflüchtlinge und Klimavertriebenen dramatisch zu. Und genau „dieser Personenkreis fällt nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention und erhält keinen ausreichenden Schutz“, erklärt Hasselfeldt anlässlich des Jubiläums die Problematik und fordert deutlich: „Der Situation dieser Menschen müssen wir größere Aufmerksamkeit widmen. Hier ist die internationale Staatengemeinschaft gefordert, um für die Betroffenen langfristig Lebensperspektiven zu schaffen.“

Ein Blick in die Statistik bestätigt das Ausmaß des Dilemmas:

So hat sich zwar zum einen die Zahl der Flüchtlinge, die unter das Mandat des Hochkommissars für Flüchtlinge der Vereinten Nationen fallen oder von Staaten anerkannt wurden, zwischen 2010 und 2019 von 10,5 auf 20,4 Millionen Menschen verdoppelt.
Zum anderen ist die Zahl der Binnenflüchtlinge, die vor Konflikten innerhalb ihres Landes Zuflucht suchen und nicht anerkannt werden, jedoch im selben Zeitraum von 24,9 auf 45,7 Millionen angestiegen. Hinzu kommt eine schwer schätzbare Zahl von Menschen, die aufgrund von Naturkatastrophen ihre Heimat verlassen haben.

Flüchtlingsarbeit des DRKs

Das Deutsche Rote Kreuz hilft geflüchteten Menschen weltweit im Verbund mit anderen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften und auch in Deutschland mit vielen unterschiedlichen Maßnahmen und Leistungen. „Gerade an den Grenzen, auch den EU-Außengrenzen, ist darauf zu achten, dass Rechte der Schutzsuchenden gewahrt werden“, sagt Hasselfeldt. Damit seien insbesondere das Recht, einen Asylantrag zu stellen und das Recht auf eine menschenwürdige Unterkunft gemeint.

Die Genfer Flüchtlingskonvention

Am 28. Juli 1951 wurde in Genf das „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ verabschiedet – die Genfer Flüchtlingskonvention. Sie legt fest, wer ein Flüchtling ist, nämlich eine Person, die aus begründeter Angst vor Verfolgung wegen „ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ ihr Heimatland verlassen hat und dort keinen Schutz finden kann. Zentral ist das sogenannnte „Non-Refoulement“-Gebot, wonach ein Flüchtling nicht in ein Land zurückgewiesen werden darf, in dem sein Leben oder seine Freiheit bedroht sein würden.

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