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Ab dem 22.02.: Unsere Kitas wechseln vom „eingeschränkten Pandemiebetrieb“ in den „eingeschränkten Regelbetrieb“
18.02.2021 11:38

Ab dem 22.02.: Unsere Kitas wechseln vom „eingeschränkten Pandemiebetrieb“ in den „eingeschränkten Regelbetrieb“

Wie bereits den Medien zu entnehmen war, gibt es in NRW ab dem kommenden Montag erneut Veränderungen bei den Regelungen der Kinderbetreuung. Korrekt formuliert wechseln unsere Kitas ab dem 22.02. vom „eingeschränkten Pandemiebetrieb“ in den „eingeschränkten Regelbetrieb“.

Aber was heißt das genau? Und was ändert sich nun für Kinder und Eltern?

Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick:

Bisher waren zwar alle Kitas geöffnet und die Betreuung sichergestellt, doch es gab den dringenden Appell von NRW-Familienministr Stamp, Kinder wann immer möglich von Zuhause aus zu betreuen. Ab dem kommenden Montag gilt diese Aussage nicht mehr und alle Kinder sind wieder eingeladen, die Kinderbetreuung zu nutzen.  

Allerdings bleibt es bei der klaren Vorgabe, dass Kinder – auch in Randzeiten, nur in festen, voneinander getrennten Gruppen betreut werden dürfen.

Vorerst weiterhin verkürzte Betreuungszeiten:

Aus diesem Grund bleibt die – bereits aus dem Pandemiebetrieb vertraute – Regelung der eingeschränkten Betreuungszeiten um jeweils 10 Stunden pro Woche zunächst landesweit bestehen.

Wir wissen, dass die Stundenreduzierungen viele Familien vor große organisatorische und berufliche Herausforderungen stellen. Mit unseren verschiedenen Betreuungsfenstern versuchen wir allen Betroffenen hier so gut wie eben machbar entgegenzukommen und Ihnen so möglichst viel Flexibilität zu bieten. Die konkreten Betreuungszeiten erfahren Eltern direkt bei ihrer jeweiligen Kita.

Umgang mit den Essenbeiträgen während des eingeschränkten Regelbetriebs:

In den Monaten Januar und Februar haben wir die Monatsbeiträge rückwirkend für alle Eltern ausgesetzt und diejenigen Kinder, die im eingeschränkten Pandemiebetrieb betreut wurden, per Tagessatz abgerechnet. Für den Monat März werden wir nun – für die Eltern, die ihr Kind wieder in die Betreuung geben - wieder zur Abrechnung per Monatspauschale und den Lastschrifteinzug zurückkehren.

Kinder mit Krankheitssymptomen:

Ebenso wie Minister Stamp in seinem Anschreiben möchten auch wir alle Eltern dringend darum bitten, ihre Kinder wirklich nur dann in die Betreuung zu geben, wenn sie gesund sind. Kinder mit Erkältungssymptomen dürfen erst wieder in die Einrichtung gebracht werden, wenn nach 24 Stunden keine neuen Symptome hinzugekommen sind bzw. wenn sie 24 Stunden fieberfrei sind.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern einen guten Start in den Betreuungsbetrieb und hoffe, dass die Einschränkungen für Ihre Kinder und für uns als Gesellschaft in den kommenden Wochen und Monaten weniger werden.

Wir danken allen Familien für ihr Verständnis! Bei offenen Fragen wenden Sie sich jederzeit gerne an Ihre jeweiligen Einrichtungsleiterinnen vor Ort.

 

Hier geht's zum Elternbrief des NRW-Familienministeriums.

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