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FSJ als Schulbegleiter an der Hansaschule Gelsenkirchen: Ein Blick hinter die Kulissen...
26.05.2020 12:31

FSJ als Schulbegleiter an der Hansaschule Gelsenkirchen: Ein Blick hinter die Kulissen...

Ein FSJ als „Schulbegleiter“ – Heißt das etwa, man begleitet die Schüler zur Schule und zurück? Wir wollten‘s genauer wissen und haben bei der Hansaschule Gelsenkirchen nachgefragt. In der Förderschule mit Schwerpunkt geistige Entwicklung werden insgesamt ca. 180 Schülerinnen und Schüler vom 6. bis zum 18. Lebensjahr durch speziell ausgebildete Pädagogen und Therapeuten unterrichtet. Dabei gehört neben dem Unterrichten auch die Unterstützung bei vielen unterschiedlichen Alltagsaufgaben zur Arbeit mit den Förderschüler*innen. Und genau hier kommen die Freiwilligen ins Spiel!

„Einerseits werden unsere FSJler*innen ganz klassisch in der Begleitung des Unterrichtsalltages eingesetzt“, erklärt uns der verantwortliche Lehrer Herr Scholl.  „Hierzu gehören z.B. die Unterstützung einzelner Schüler*innen bei der Bearbeitung von Arbeitsaufgaben und im Klassenunterricht, aber auch die Klärung von Konflikten zwischen den Schülern und die Durchführung von spezifischen Angeboten, wie z.B. zur Sinneswahrnehmung.“

Aber mindestens genauso wichtig ist eben auch die andere Seite: „Unsere Schüler benötigen Hilfe beim Toilettengang, bei der Nahrungsaufnahme oder beim An- und Auskleiden.“ Keine leichte Aufgabe für jedermann, aber mit Sicherheit auch kein 08/15-Job ohne jede Verantwortung. Richtig ist hier, wer sein FSJ nutzen möchte, um spannende neue Erfahrungen zu sammeln und interessante Einblicke in die berufliche Arbeit in der Schule und in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung zu gewinnen. Der Einsatz kann in allen Schulstufen erfolgen (Vorstufe bis Berufspraxisstufe) und wird nach einer einwöchigen Hospitationsphase gerne auf die Interessen und Wünsche der Freiwilligen abgestimmt. 

„Wir arbeiten in sehr überschaubaren, kleinen Kassenteams, versuchen die Freiwilligen durch einführende Workshops langsam und fundiert an die Arbeit mit Schüler*innen mit Behinderung heranzuführen, stehen den Jugendlichen als Praxisanleiter jederzeit beratend zur Seite“, erklärt der Pädagoge. „Besonders beliebt bei unseren momentanen Freiwilligen ist außerdem die Unterstützung bei den mehrtägigen Klassenfahrten und Exkursionen, wo sie die Schüler*innen noch einmal in einem ganz anderen Umfeld erleben können.“

Das klingt spannend? Dann los!

Gerade in der aktuellen Lage, wo der Schul-Alltag und die Zukunftsplanung vieler künftiger Absolventen durcheinander gewirbelt wurden, könnte ein FSJ oder BFD ein tolle Möglichkeit sein, sich beruflich zu orientieren und mal ganz praktisch in den Berufsalltag hinein zu schnuppern.

Die Bewerbung erfolgt ganz einfach online unter www.freiwilligendienste-unna.de. Dann melden sich die Bildungsreferenten des DRK zeitnah aus dem Homeoffice, geben Informationen via Video und führen das erste Bewerbungsgespräch gerne ganz unkompliziert am Telefon.

 

Hintergrundinfos:

In einem FSJ oder BFD können sich junge Menschen zwischen 16 und 26 Jahren rund ein Jahr (mind. 6 Monate, max. 18 Monate) lang sozial engagieren. Als Träger der Freiwilligendienste FSJ und BFD bieten der DRK-Kreisverband Unna und sein Regionalbüro OWL spannende Plätze insgesamt mehr als 160 unterschiedlichen Einsatzstellen von Kindergärten, Schulen und Wohngruppen über den Rettungsdienst bis hin zur Unterstützung in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen.

Ergänzend zum Einsatz in den Dienststellen umfasst der Freiwilligendienst insgesamt 25 Seminartage. In kleinen Gruppen werden hier gemeinsam mit den pädagogisch geschulten DRK-Bildungsreferenten soziale, persönliche, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen erarbeitet. Und nebenbei bleibt natürlich auch genug Zeit für  das Einsatzstellen-übergreifende Kennenlernen und den Austausch über die jeweiligen Praxiserfahrungen.

Ganz umsonst ist das FSJ – neben der persönlichen Weiterentwicklung – aber selbstverständlich auch nicht: Taschengeld, Verpflegung, Sozialversicherung und gesetzlich geregelter Urlaubsanspruch sind während der Beschäftigung selbstverständlich. Zudem wird der Freiwilligendienst in der Regel als Vorpraktikum für soziale Berufe oder Studiengänge anerkannt.

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