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Kommunen sollten Pflichtaufgaben angemessen refinanzieren! AG Wohlfahrt im Kreis Unna fordert Kostenerstattung der Tarifsteigerungen
31.07.2023 08:31

Kommunen sollten Pflichtaufgaben angemessen refinanzieren! AG Wohlfahrt im Kreis Unna fordert Kostenerstattung der Tarifsteigerungen

Kindertagesstätten, Offene Ganztagsschulen, Jugendarbeit, unterschiedlichste Beratungsangebote, wie z.B. Schuldner-, Migrations- oder Pflegeberatung – all diese Angebote sollten in jeder Stadt selbstverständlich sein. Und zwar nicht nur, weil diese Leistungen unser Zusammenleben besser und angenehmer gestalten, sondern weil es sich hierbei um sogenannte „kommunale Pflichtaufgaben“ handelt, die von allen Städten und Gemeinden erfüllt werden müssen.

In der Praxis heißt das nicht, dass jede Stadt selbst Kitas, Beratungsstellen & Co. betreiben muss. Häufig übernehmen gemeinnützige Träger der freien Wohlfahrtspflege mit Fachexpertise und qualifizierten Mitarbeitenden diese Aufgaben und erhalten ihre Kosten hierfür durch die Kommunen zurückerstattet. Eine gute Lösung für alle Beteiligten!

Die Kommunen erfüllen ihre Pflichtaufgaben. Die Wohlfahrtsverbände können Sach- und Personalkosten ihrer Leistungen am Menschen decken und sich mit vollem Herzen ihrer Arbeit für die Gemeinschaft widmen. Und Menschen mit Hilfebedarfen wird qualifiziert, zügig und professionell geholfen.

Soweit die Theorie: Denn wenn – wie kürzlich geschehen durch den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst – die Gehaltsstruktur richtungsweisend verändert wird, während die Refinanzierung durch die Kommunen auf dem gleichen Level bleibt, dann geht die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben der gemeinnützigen Wohlfahrtsverbände immer weiter auseinander.
Eine große und nicht zu unterschätzende Herausforderung! Insbesondere, da die Wohlfahrtsverbände – einerseits durch den großen Fachkräftemangel und daraus entstehenden Konkurrenzkampf um gute Mitarbeitende gezwungen, anderseits aus Überzeugung für den hohen Wert der Tätigkeit ihrer Mitarbeitenden – diese Tarifsteigerungen vollständig umsetzen und mitgehen werden. Hinzu kommen wachsende Belastungen durch die inflationsbedingte Steigerung der Sachkosten.

Reagieren die Kommunen nicht kurzfristig auf diese Entwicklung und sorgen für eine kostendeckende Refinanzierung, werden die Wohlfahrtsorganisationen gezwungen sein, wichtige Hilfs- und Beratungsangebote zu reduzieren und die soziale Daseinsvorsorge einzuschränken.

Hiervor warnt die AG Wohlfahrt im Kreis Unna nun mit einem offenen Brief an den Landrat des Kreises Unna, die verantwortlichen Bürgermeister*innen und die politischen Vertreter*innen der Fraktionen.

Kernaussage und eindringliche Bitte: Die Schere zwischen steigenden Personalkosten und gleichbleibender Leistungs-Refinanzierung muss schnellstmöglich durch die Kostenträger geschlossen werden, um die soziale Infrastruktur vor Ort abzusichern!

 

Offener Brief

 

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