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Notbetreuung in unseren Kitas – Was verändert sich ab dem 23.04.?
23.04.2020 07:51

Notbetreuung in unseren Kitas - Was verändert sich ab dem 23.04.?

Wie Sie in den vergangenen Tagen sicherlich den Medien entnehmen konnten, wurden zum 23. April 2020 erneut die Richtlinien für die Notbetreuung in unseren Kitas verändert. Doch was bedeutet diese Änderung für Eltern in Ihrem Alltag mit Ihrem Kind bzw. Ihren Kindern?

Wir haben versucht, die wichtigsten Infos übersichtlich für Sie zusammenzufassen:

Betretungsverbot:

Nach wie vor sind unsere Kitas im Rahmen ihres Bildungs- und Betreuungsauftrages grundsätzlich geschlossen, um eine Verbreitung des Corona-Virus so gut wie möglich einzudämmen und Eltern, Kinder und unsere Erzieher*innen bestmöglich zu schützen. Die Gesundheit aller hat hier für uns oberste Priorität und auch wenn wir die Kinder in unseren Einrichtungen sehr vermissen, wissen wir doch, dass die aktuellen Maßnahmen sinnvoll und unumgänglich sind.

Unser Notbetreuungsangebot:

Um dennoch all denjenigen, die einem systemrelevanten Beruf nachgehen - also all denen, die für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens unabkömmlich sind - eine verlässliche Betreuung ihrer Kinder zu ermöglichen, bieten wir in unseren Kitas eine Notbetreuung an. Diese umfasst nicht den üblichen Stundenumfang gemäß des jeweiligen Betreuung vertrages, sondern nur die jeweilige tatsächliche Dienstzeit inkl. An- und Abfahrt.

Gerne arrangieren wir deshalb aktuell sehr flexibilisierte Bring- und Abholzeiten und richten unsere Tagesabläufe, sofern es unseren Mitarbeiter*innen vor Ort möglich ist, nach den Bedürfnissen jedes Elternteils aus.

Wer unser Notbetreuungsangebot nutzen möchte, muss in einem der hier aufgelisteten Bereiche in einer unabkömmlichen Position tätig sein und benötigt darüber eine schriftliche Bestätigung seines Arbeitgebers.

Liste der Berufsgruppen

Formular Arbeitgeber

Ab dem 27. April 2020 soll unter den oben genannten Bedingungen laut Mitteilung des Ministeriums die Notbetreuung zusätzlich für erwerbstätige Alleinerziehende geöffnet werden.

Angebote mit Bedacht wählen

Wir wissen, dass die Situation der letzten Wochen alle Eltern vor große Herausforderungen stellt, dass der Spagat zwischen Beruf und Kinderbetreuung sehr groß ist und dass nicht alle Arbeitgeber flexibel und familienfreundlich reagieren. Dennoch bitten wir Sie bei Ihrer Anmeldung zur Notbetreuung zu bedenken, dass sie nur dann in Anspruch genommen werden sollte, wenn sich in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber oder in Ihrem Umfeld wirklich keine alternative Betreuungslösung organisieren lässt. Und nutzen Sie bitte nur so viel Betreuungszeit wie eben nötig. Denn: je mehr Kinder in die Notbetreuung gebracht werden, desto größer werden natürlich die Betreuungsgruppen und somit – trotz hoher Hygienemaßnahmen – auch die Ansteckungsgefahr.

Denn gerade das Thema „Abstand halten“ ist dabei, wie Sie sicherlich aus eigener Erfahrung kennen, mit kleinen Kindern nur schwer umzusetzen. Insbesondere weil für unsere Erzieher*innen in der Notbetreuung das Wohlergehen Ihrer Kinder oberste Priorität hat und wir den Kindern so viel Normalität und Geborgenheit als eben möglich geben wollen. Dennoch müssen wir aus Aspekten des Gesundheitsschutzes für Kinder und Mitarbeiter*innen versuchen in den bestehenden Notbetreuungsangeboten für die Einhaltung der Hygienestandards zu sorgen. Ergänzend zur üblichen Husten- und Nießetikette, dem häufigen Händewaschen, der Bereitstellung von Handwaschlotionen und Desinfektionsmitteln, sowie der regelmäßigen Scheuer-Wisch-Desinfektion durch unsere Reinigungskräfte, versuchen wir dabei auch die Kinder spielerisch an das Thema heranzuführen und für einen sorgsamen Umgang mit- und untereinander zu sensibilisieren. Zudem werden die Kinder bei uns nur in kleinen, gleichbleibenden Gruppen mit fest zugeordneten Räumlichkeiten und einem kontinuierlichen Personalstamm betreut, um neue Infektionsketten zu vermeiden. Dies ist sehr personalintensiv und stellt uns bei wachsenden Kinderzahlen täglich vor neue Herausforderungen.

Wir bitten die Eltern, deren Kinder sich in der Notbetreuung befinden, diese Hygienestandards nach Möglichkeit zu Hause fortzuführen und sich an die Kontaktbeschränkungen und – verbote der Bundesregierung zu halten. Denn so schützen Sie nicht nur sich selbst und Ihr Kind, sondern auch unsere Mitarbeiter*Innen und helfen uns so das Notbetreuungsangebot möglichst lange aufrechterhalten zu können. Dazu gehört auch, dass wir Sie bitten, Ihre Kinder im Falle einer eigenen infektiösen Erkrankung nicht selbst in die Einrichtung zu bringen. Kinder mit Krankheitssymptomen und/oder direktem Kontakt zu Covid-19 Erkrankten können während dieser Zeit nicht in unserer Notbetreuung betreut werden.

Alternative zur Notbetreuung: Anspruch auf Erstattung bei Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung

Sollten Sie Ihr Kind eigentlich lieber Zuhause betreuen wollen, um Ihre Familie vor der Ansteckungsgefahr zu schützen, aber einen Verdienstausfall befürchten, möchten wir Sie an dieser Stelle gerne auf das neue Infektionsschutzgesetz des Landes NRW aufmerksam machen. Dieses ermöglicht Ihnen bei Verdienstausfall durch Kinderbetreuung eine Entschädigung von 67 % Ihres monatlichen Nettoeinkommens (bis max. 2.016 €) für vorerst 6 Wochen, wobei aktuell, analog zur Verlängerung der sonstigen Beschränkungen, auch hier über eine Verlängerung diskutiert wird.

Interessiert? Dann wenden Sie sich am besten direkt an Ihren Arbeitgeber. Dieser übernimmt die Auszahlung der Entschädigung und erhält im Anschluss eine Erstattung durch den Landschaftsverband. Weitere Infos zum Thema finden Sie hier.

Wir hoffen sehr, Ihnen mit diesen Ausführungen etwas mehr Klarheit verschafft zu haben. Auch uns als Träger treffen die Änderungen und Anpassungen von Bund und Ländern immer wieder kurzfristig und wir arbeiten täglich mit viel Elan und Herzblut daran, die Vorgaben der interdisziplinären Arbeitsgruppen auf Bundesebene umzusetzen bzw. uns auf kommende Empfehlungen einzustellen. Gerade unsere Hygiene- und Schutzmaßnahmen werden deshalb in kurzen Abständen regelmäßig auf Ihre Sinnhaftigkeit und Machbarkeit im Alltag geprüft und entsprechend angepasst. Bitte verfolgen Sie deshalb auch in den kommenden Wochen kontinuierlich unsere Online-Medien und beachten Sie entsprechende Aushänge vor Ort.

Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unsere Fachberatung Frau Deiters (n.deiters@drk-kv-unna.de)  oder sprechen Sie Ihre Kita-Leitung vor Ort an – in diesen Zeiten natürlich nicht persönlich sondern am besten telefonisch oder per Mail.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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