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Thema „Rechtssicherheit für Notfallsanitäter*innen“: DRK begrüßt Diskussion um neuen Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums, aber fordert deutliche Verbesserungen
04.09.2020 08:10

Thema „Rechtssicherheit für Notfallsanitäter*innen“: DRK begrüßt Diskussion um neuen Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums, aber fordert deutliche Verbesserungen

Bild: Jörg F. Müller / DRK

Notfallsanitäterinnen und -sanitäter erreichen den Einsatzort meist deutlich vor dem Notarzt und müssen oft in gefährlichen Situationen lebensrettende Maßnahmen einleiten um der betroffenen Person zu helfen. Zum Beispiel, in dem sie Medikamente verabreichen oder den Patienten intubieren.

ABER: Damit riskieren Notfallsanitäter*innen in jeder heiklen Situation aufs Neue, sich strafbar zu machen. Denn solche invasiven Eingriffe dürfen aufgrund des Heilpraktikergesetzes nur Ärzte durchführen. Notfallsanitäter und -sanitäterinnen können sich zwar auf das Gesetz des rechtfertigenden Notstands berufen, können aber dennoch im Nachhinein für ihre – in einer Akutsituation getroffenen – Entscheidungen  verurteilt werden, wenn die Gerichte diese anders bewerten.

Daran soll sich nach den Plänen des Bundesgesundheitsamtes nun etwas ändern. Prinzipiell ein guter Schritt. Doch „der aktuelle Vorschlag aus dem BMG schränkt den Handlungsspielraum weiter ein und führt somit nicht zu mehr Rechtssicherheit für unsere Fachkräfte“, fürchtet Christoph Schlütermann, Vorstand des DRK-Kreisverbandes Coesfeld und Vorsitzender des Arbeitskreises Rettungsdienst des Landesverbandes Westfalen-Lippe.

Diese Auffassung teilt auch DRK-Generalsekretär Christian Reuter: „Die geplante Reform verfehlt leider das Ziel, den Einsatz invasiver Maßnahmen auch für die Notfallsanitäterinnen und -sanitäter rechtlich zu ermöglichen. Stattdessen stellt es neue Hürden auf, die ihre Arbeit erschweren“.

So sollen Notfallsanitäter*innen vor der Durchführung lebensrettender Maßnahmen künftig eine ärztliche oder teleärztliche Abklärung herbeizuführen. Erst wenn dies nicht möglich ist, dürfen sie aktiv werden. „Eine solche Abklärung würde jedoch viel Zeit kosten, in der der Notfallpatient unversorgt bliebe, im schlimmsten Fall sogar versterben könnte“, fürchtet Reuter. Zudem verlangt die Reform einen hohen zusätzlichen Dokumentationsaufwand seitens der Helferinnen und Helfer, um im Nachhinein nicht haftbar gemacht werden zu können.

Das DRK in Westfalen-Lippe und ganz Deutschland setzt sich deshalb ausdrücklich dafür ein, dass die hochqualifizierten Notfallsanitäter*innen, die im Vorfeld eine lange, anspruchsvolle Ausbildung durchlaufen, in lebensbedrohlichen Situationen rechtssicher alle nötigen Maßnahmen ergreifen dürfen.

Quellen:

DRK-Landesverband Westfalen-Lippe

DRK-Generalsekretariat

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